Allgemeine Vertragsbedingungen Matthias Sport Center (Kellerbauer & Wolf GmbH)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Dauer der Mitgliedschaft

1.1. Die Dauer der Mitgliedschaft verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht von einer der Parteien spätestens 1 (ein) Monat vor Ablauf der zum Zeitpunkt der Kündigung bestehenden Mitgliedschaft in Textform gekündigt wird.

1.2. Ausgenommen hiervon bleibt ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.

2. Durch die Mitgliedschaft erworbene Nutzungsrechte

2.1. Für die Dauer der Mitgliedschaft erwirbt der Ausübungsberechtigte das Recht, die in der Tarif/Modul-Vereinbarung aufgeführten Bereiche sowie den Duschbereich, soweit diese in dem jeweilig genutzten MATTHIAS SPORT CENTER vorhanden sind. Im Rahmen dieses Nutzungsrechts erhält der Ausübungsberechtigte die Möglichkeit des freien Verzehrs von Mineralgetränken und Wasser, welche durch das jeweils besuchte MATTHIAS SPORT CENTER während des jeweiligen Besuchszeitraums des Ausübungsberechtigten zur Verfügung gestellt werden. Der Ausschank erfolgt nur für den Verzehr dieser Getränke innerhalb der Matthias Sport Center.

2.2. Die Nutzung der nicht in der Tarif/Modul-Vereinbarung gebuchten Bereiche ist nur gegen den Erwerb einer zusätzlichen Tageskarte möglich, welche zur Nutzung dieser Bereiche für den entsprechenden Nutzungstag berechtigt.

3. Vom Mitglied zu entrichtende Beträge

3.1. Alle genannten Beträge (Preise) beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

4. Fälligkeit, Zahlungsverzug

4.1. Die in der Mitgliedschaftsvereinbarung genannten Beträge sind jeweils im Voraus und, soweit sie erstmalig zu zahlen sind, sofort zur Zahlung fällig.

4.2. Die zu zahlenden Beträge sind mit Beginn der Nutzungsvereinbarung und dann jeweils monatlich zur Zahlung fällig.

4.3. Beträge für Verlängerungszeiträume sind (je nach vereinbarter Zahlungsweise „einmalig“ oder „monatlich“) am Beginn der/s jeweiligen Kalendermonat/ Verlängerungszeitraums zur Zahlung fällig.

4.4. Beträge für die Service-Pauschale sind am Beginn des 7. Monats ab Vertragsbeginn und hiernach alle 6 Monate zur Zahlung fällig.

4.5. Die von dem Mitglied zu leistenden Beträge sind durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren auszugleichen. Das Mitglied wird der K&W hierfür ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Hiervon abweichende Sondervereinbarungen gehen vor.

4.6. Die anfallenden Gebühren bei vom Mitglied verschuldeten Rücklastschriften gehen zu Lasten des Mitglieds.

4.7. Das Mitglied kommt mit seiner jeweils zu leistenden Zahlung spätestens 14 Tage nach Eintritt der Fälligkeit gemäß den Ziffern 4.1. bis 4.4. in Verzug, wenn nicht die Zahlung infolge eines Umstands unterbleibt, welchen das Mitglied nicht zu vertreten hat.

4.8. Ist die Fortsetzung der Mitgliedschaft für die K&W aufgrund schuldhafter Vertragsverletzung durch das Mitglied nicht mehr zumutbar und wird aus diesem Grund das vorliegende Vertragsverhältnis außerordentlich gekündigt, hat das Mitglied der K&W neben den bis zum Beendigungszeitpunkt fälligen Beträgen einen pauschalen Schadensersatz zu leisten. Die Höhe des Schadensersatzanspruches beträgt bei vereinbarter Einmalzahlung 40% derselben (die vereinbarte Eimalzahlung für den zum Beendigungszeitpunkt laufenden Mitgliedschaftszeitraum entfällt in diesen Fällen) und bei vereinbarter monatlichen Zahlung einen Betrag nach der Formel „Monatlicher Betrag“ x „Anzahl der vollen Kalendermonat zwischen Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung der Mitgliedschaft und regulärem Endtermin des zu diesem Zeitpunkt laufenden Mitgliedschaftszeitraums“ x 40 %.

4.9. Der Schadensersatzanspruch gemäß Ziffer 4.8. entfällt bzw. verringert sich, wenn das Mitglied nachweist, dass der durch die schuldhafte Vertragspflichtverletzung verursachte Schaden überhaupt nicht entstanden oder aber wesentlich geringer als die für den jeweils zutreffenden Fall vorgesehene Pauschale ist.

5. Ruhezeit

5.1. Die Mitgliedschaft kann bei nachweislicher Krankheit, Schwangerschaft oder beruflicher Abwesenheit des Ausübungsberechtigten für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum (mind. 1 Monat, Ruhezeit) beitragsfrei ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die Dauer der Mitgliedschaft (Dauer der erstmaligen Mitgliedschaft) um die Zeitspanne der Ruhezeit.

5.2. Für jede zu gewährende Ruhezeit ist vom Mitglied eine Aufwandspauschale in Höhe von € 10 zu entrichten. Die Aufwandspauschale entfällt bzw. verringert sich, wenn das Mitglied nachweist, dass der durch die Ruhezeit verursachte Mehraufwand überhaupt nicht entstanden oder aber wesentlich niedriger als die vorgesehene Aufwandspauschale ist.

6. Haftungsbeschränkung

6.1. Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der K&W, einer ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.

6.2. Eine Haftung der K&W, einer ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der K&W, einer ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.